Vereinsanlage

Liebe Mitglieder und Gäste des Clubs!

Aus gegeben Anlass möchten wir euch auf folgende Punkte aus dem Tierschutzgesetz (TSchG) hinweisen:

  • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
  • Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen
  • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen durch den Hundehalter

 

Wir bitten um strikte Einhaltung der oben angeführten Punkte.

 

Für den Vorstand

Andreas Fraueneder

 Quelle: http://www.bmg.gv.at und http://www.help.gv.at

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