Liebe Mitglieder und Gäste des Clubs!
Aus gegeben Anlass möchten wir euch auf folgende Punkte aus dem Tierschutzgesetz (TSchG) hinweisen:
- Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
- Hunde im Grünland sind an der Leine zu halten oder haben einen Maulkorb zu tragen
- Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen durch den Hundehalter
Wir bitten um strikte Einhaltung der oben angeführten Punkte.
Für den Vorstand
Andreas Fraueneder
Quelle: http://www.bmg.gv.at und http://www.help.gv.at